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   LSG Hessen, 17.06.2003 - L 2 RJ 457/02   

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https://dejure.org/2003,17795
LSG Hessen, 17.06.2003 - L 2 RJ 457/02 (https://dejure.org/2003,17795)
LSG Hessen, Entscheidung vom 17.06.2003 - L 2 RJ 457/02 (https://dejure.org/2003,17795)
LSG Hessen, Entscheidung vom 17. Juni 2003 - L 2 RJ 457/02 (https://dejure.org/2003,17795)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 15 Abs 1 FRG, § 20 Abs 1 FRG, § 22 Abs 1 S 1 FRG, § 256b Abs 1 S 1 Halbs 1 SGB 6, Anl 13 S 1 SGB 6
    Qualifikationsgruppeneinstufung - Berufsschullehrerin - Polen - Qualifikationsmerkmal - Ausbildungsabschluss

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Neuberechnung einer Altersrente auf Grund in Polen zurückgelegter Versicherungszeiten bei Inhabern eines Vertriebenenausweises; Zuordnung einer polnischen Lehrerausbildung zur Qualifikationsgruppe 1 der Anlage 13 zum sechsten Buch des Sozialgesetzes (SGB VI) im Rahmen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 14.05.2003 - B 4 RA 26/02 R

    Qualifikationsgruppeneinstufung - technischer Zeichnerin - Rumänien - langjährige

    Auszug aus LSG Hessen, 17.06.2003 - L 2 RJ 457/02
    Welche als versichert geltenden fiktiven Arbeitsverdienste anzusetzen sind, ergibt sich aus der Vorschrift des § 22 FRG, die wiederholt gesetzlichen Änderungen unterworfen war (siehe dazu BSG, Urteil vom 14. Mai 2003, Az.: B 4 RA 26/02 R S. 6 unter Hinweis auf den Vorlagebeschluss vom 16. Dezember 1999, B 4 RA 49/98 R).

    Der gesetzliche Ergänzungstatbestand zum Grundtatbestand betrifft darüber hinaus den Versicherten, der aufgrund langjähriger Berufserfahrung Fähigkeiten erworben hat, die üblicherweise denen von Versicherten einer höheren Qualifikationsgruppe entsprechen; sie sind in diese (höhere) Gruppe einzustufen (BSG, Urteil vom 14. Mai 2003 a.a.O.).

    Wenn aber die Anlage 13 aufgrund des § 22 Abs. 1 FRG rechtserheblich wird, kommt es auf die Gegebenheiten im betroffenen Vertreibungsgebiet an (BSG, Urteil vom 14. Mai 2003 a.a.O., S.10).

  • BSG, 16.12.1999 - B 4 RA 49/98 R

    Vorlagebeschluß an das BVerfG - Fremdrentenrecht - Verfassungsmäßigkeit der

    Auszug aus LSG Hessen, 17.06.2003 - L 2 RJ 457/02
    Welche als versichert geltenden fiktiven Arbeitsverdienste anzusetzen sind, ergibt sich aus der Vorschrift des § 22 FRG, die wiederholt gesetzlichen Änderungen unterworfen war (siehe dazu BSG, Urteil vom 14. Mai 2003, Az.: B 4 RA 26/02 R S. 6 unter Hinweis auf den Vorlagebeschluss vom 16. Dezember 1999, B 4 RA 49/98 R).
  • BSG, 25.07.2001 - B 5 RJ 6/00 R

    Berücksichtigung von Beschäftigungszeiten in der UdSSR aufgrund des

    Auszug aus LSG Hessen, 17.06.2003 - L 2 RJ 457/02
    Nach dem mit Wirkung vom 1. Juli 1990 neu gefassten Art. 2 Abs. 1 des Zustimmungsgesetzes zum deutsch-polnischen Sozialversicherungsabkommen (DPSVA) 1975 sind Zeiten, die nach dem polnischen Recht der Rentenversicherung zu berücksichtigen sind, bei der Feststellung einer Rente aus der deutschen Rentenversicherung in Anwendung des Fremdrentengesetzes und des Fremdrenten- und Auslandsrenten-Neuregelungsgesetzes zu berücksichtigen, solange der Berechtigte im Geltungsbereich dieses Gesetzes wohnt (siehe dazu BSG, Beschluss vom 25. Juli 2001, Az.: B 5 RJ 6/00 R).
  • LSG Hessen, 07.12.2010 - L 2 R 329/08

    Berücksichtigung einer langjährigen Berufserfahrung bei der Einstufung in eine

    Auch wenn die Klägerin damit vollwertige Grundschullehrerin entsprechend den in Polen geltenden Vorschriften gewesen sei, so ergebe sich hieraus keineswegs, dass sie mit diesem Titel auch einem Hochschulabsolventen gleichgestellt worden sei, denn - wie sich aus einem beigezogenen Urteil des Hessischen Landessozialgerichts vom 17.06.2003 (Az.: L 2 RJ 457/02, juris) ergebe - sei nach den dortigen Ermittlungen die Lehrerausbildung in Polen erst zu Beginn der 1970iger Jahre auf Hochschulniveau angehoben worden.

    Ihre Ausbildung in der Lehrerbildungsanstalt erfolgte vielmehr in einer Einrichtung zum Erwerb einer mittleren Berufsbildung, zu der die Lehrerbildungsanstalt und die Bildungsanstalt für den Primärunterricht rechneten (vgl. Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 17.06.2003, Az.: L 2 RJ 457/02, zitiert nach Juris, Rdnr. 34).

    Wie vom Sozialgericht Frankfurt zutreffend ausgeführt und vom Hessischen Landessozialgericht im Urteil vom 17.06.2003 (Az.: L 2 RJ 457/02, zitiert nach Juris) nach den dortigen Ermittlungen festgestellt, wurde die Lehrerausbildung in Polen zu Beginn der 1970er Jahre auf Hochschulniveau angehoben.

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